Frühe Hilfen in MV

Mit inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns je eine "Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Familienhebammen" bei den Jugendämtern eingerichtet. Diese planen und steuern die gesamte Netzwerkarbeit Kinderschutz mit dem Schwerpunkt der Frühen Hilfen im gesamten Land und fördern Maßnahmen und Projekte zum flächendeckenden Ausbau von präventiven Angeboten der Frühen Hilfen.
 
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr zum Thema Frühe Hilfen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten.