Liebe (werdende) Eltern, liebe Kooperationspartner,
Sie suchen eine Familienhebamme oder Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin in Ihrer Region? Das für Sie zuständige Gesundheitsamt hilft Ihnen bei der Suche und Vermittlung.
Wissen Sie nicht, ob eine Familienhebamme oder eine Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin das richtige Angebot für Sie ist? Nachfolgend beantworten wir Ihnen Fragen, die Sie sich möglicherweise zum Thema Familienhebamme und Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerinnen stellen. Haben Sie darüber hinaus noch Fragen sprechen Sie uns an!
Claudia Koch
Ab wann kann die Betreuung einer Familienhebamme bzw. einer Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin beginnen?
Die Familienhebamme bzw. die Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin kann ab der 9. Woche nach der Geburt beginnen.
Wer trägt die Kosten für eine Familienhebamme und eine Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin?
Die Betreuung durch eine Familienhebamme bzw. eine Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin ist für die Familie kostenfrei. Die Familienhebamme bzw. die Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin wird aus dem
Landesprogramm Familienhebammen finanziert.
Wie suche ich mir eine Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin?
Das für Sie zuständige Gesundheitsamt hilft Ihnen bei der Suche und Vermittlung einer Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin. Ansprechpartner in den Gesundheitsämtern finden Sie unter der Kategorie
Ansprechpartner Gesundheitsämtern. Die Ansprechpartner im Gesundheitsamt helfen Ihnen gerne weiter und haben darüber hinaus auch einen Überblick über freie Kapazitäten, der dort ansässigen Familienhebammen und Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerinnen.
Wie lange kann die Betreuung durch eine Familienhebamme bzw. eine Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin in einer Familie erfolgen?
Die Betreuung endet mit dem ersten Geburtstag des Kindes.
Welche Aufgaben übernimmt eine Familienhebamme bzw. eine Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin?
Eine Familienhebamme bzw. eine Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerinnen berät zur pflegerischen Versorgung sowie zur Ernährung des Kindes, motiviert die Familien Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen, stärkt die sozialen Ressourcen der Familie und verbessert die Beziehung zwischen dem Kind und der primären Bezugsperson. Die Aufgaben finden Sie zusammengefasst in unserem
Flyer.
Im Rahmen aufsuchender Hilfe unterstützen Familienhebammen und Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerinnen Familien fallspezifisch in folgenden Bereichen:
- Beratung zu einer angemessenen pflegerischen Versorgung des Kindes sowie zur kindgerechten Ernährung,
- Motivation zur Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder,
- Vermittlung von Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Mutter,
- Vermittlung von Informationen zu negativen Auswirkungen von Suchtmitteln (wie z. B. Tabak, Alkohol, Tabletten),
- Verbesserung der Mutter-Vater-Kind-Beziehung,
- Abbau von Überforderung und Ängsten bei den Eltern,
- Vermittlung/Kontaktaufnahme zu Ämtern und Beratungsstellen z. B. Schwangerschafts-beratungsstellen, Frühförderstellen, Suchtberatungsstellen, Wohngeldstellen usw.,
- Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern
- bei Verletzungsprävention
- beim gesunden und sicheren Babyschlaf (SIDS)
Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerinnen unterstützen insbesondere auch Familien:
- mit behinderten oder chronisch kranken Kindern, Kindern mit Regulationsstörungen und Frühgeborene